Wichtige Hinweise für die Teilnahme an Ausbildungen

Voraussetzungen zur Teilnahme an Übungsleiter*in-C- oder Trainer*in-C-Ausbildungen (1. Lizenzstufe):

  • Die Teilnehmer*innen müssen einem Turn- und Sportverein angehören, der Mitglied in einem der drei rheinland-pfälzischen Turnverbände ist.
  • Teilnehmer*innen aus Vereinen außerhalb von Rheinland-Pfalz zahlen höhere Teilnahmegebühren.
  • Die Lehrgangsteilnehmer*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle und Erfüllung der formalen Voraussetzungen erhalten die Teilnehmer*innen ihre Lizenz.
  • Für schriftliche Anmeldungen benutzen Sie bitte das Anmeldeformular am Ende des Hefts. Die Anmeldung wird schriftlich nach dem Anmeldeschluss bestätigt.
  • Bei einer Online-Meldung über das DTB-Gymnet erhalten Sie eine automatisch generierte Buchungsübersicht, die jedoch noch keine Anmeldebestätigung ist.
  • Es werden ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Lerneinheiten - nicht älter als zwei Jahre) sowie ein unterschriebener Ehrenkodex benötigt.
  • Es müssen alle 120 Lerneinheiten (LE) absolviert werden! Bei mehr als 10 LE Fehlzeiten ist die Teilnahme an der Ausbildung nicht möglich. Bei 10 LE und weniger Fehlzeiten ist die Teilnahme an der Ausbildung inkl. Lernerfolgskontrolle möglich, die verpassten LE müssen im Anschluss nachgeholt werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme an Übungsleiter*in-Ausbildungen auf der 2. Lizenzstufe:

  • Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz auf der 1. Lizenzstufe
  • Nachweis einer mind. einjährigen Tätigkeit als Übungsleiter*in oder Trainer*in
  • sowie o.g. Teilnahmevoraussetzungen für die 1. Lizenzstufe, außer Erste-Hilfe-Nachweis und Ehrenkodex (nicht erforderlich)

Für die Teilnahme an allen Aus- und Fortbildungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des TVM und der DTB-Akademie.

 

Zusatzinformationen zum Erste-Hilfe-Nachweis

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 LE können von der Verwaltungsberufsgenossenschaft bezuschusst werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsberufsgenossenschaft www.vbg.de