Reisebedingungen des TVM und der TVM-Sportmarketing GmbH

Wir bemühen uns alles zu tun, dass Sie eine angenehme Freizeit / Reise erleben werden. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig sind. Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

ANMELDUNG

Anmeldungen sind schriftlich oder fernmündlich beim Turnverband Mittelrhein oder der TVM-Sportmarketing GmbH, Rheinau 10, 56075 Koblenz, Tel. 0261-135152, Fax 0261-135159, vorzunehmen. Bei allen Reisen ist der TVM (Turnverband Mittelrhein) der Veranstalter und beauftragt in der Regel die TVM-Sportmarketing GmbH mit der Durchführung. Telefonische Anmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden. Meldungen werden nur in der Reihenfolge des Einganges bei der Geschäftsstelle berücksichtigt. Für die Anmeldung bitte den vorgesehenen Vordruck verwenden. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder Rücktrittskosten zu zahlen. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift rechtsverbindlich. Für uns wird es erst dann verbindlich, wenn wir Buchung und Preise schriftlich bestätigen. Der Anmelder erklärt sich ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtung so, wie für seine eigene Verpflichtung.

ZAHLUNG

Nach der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von mind. 250,00 EUR pro Person fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von acht Tagen auf das im Bestätigungsschreiben angegebene Konto zu überweisen. Die Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Fahrtbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Eine Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

LEISTUNGEN

Die angegebenen Preise beinhalten pro Person bei VOLLPENSION (VP), Übernachtung, Frühstück, Mittag- (ggf. Lunchpaket) und Abendessen. HALBPENSION (HP) Übernachtung, Frühstück und Abendessen. ÜN = Übernachtung. In unseren Vertragshäusern stehen in der Regel nur eine geringe Anzahl von Einzelzimmern (EZ) zur Verfügung. Der jeweilige EZ-Zuschlag ist bei der entsprechenden Freizeit ausgeschrieben. Die Buchung eines „halben Doppelzimmers“ ist nur möglich, wenn auf der Anmeldung eine zweite Person genannt ist, die das zweite Bett belegt. Fällt die zweite Person aus, ist ein entsprechender Aufpreis für die Belegung eines DZ als EZ zu zahlen. Kurtaxen und –steuern, skiläuferische Betreuung und Betreuung durch unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter sind bei allen Fahrten eingeschlossen. In Übereinstimmung mit den Gastländern gültigen Gesetzen werden Lehrwarte und Übungsleiter entsprechend ihrer Ausbildung zur skiläuferischen Betreuung der Teilnehmer eingesetzt.

Skiunterricht wird erteilt, wenn mindestens zehn Teilnehmer mit gleichem Könnensstand an einer Freizeit teilnehmen. Kommt infolge geringer Teilnehmerzahl ein Anfängerkurs nicht zustande, gewährt der Veranstalter auf die entstehenden Kosten der einheimischen Skischule einen einmaligen Zuschuss. Bei unseren Freizeiten werden Kinder (falls eine Gruppe von mindestens acht Kindern zustande kommt) skiläuferisch betreut, wenn sie mit dem Sportgerät einigermaßen vertraut sind. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Übungsleiter bei Kindern unter sieben Jahren die Unterstützung der/eines Erziehungsberechtigten erhält. Eine Absprache unter den Erziehungsberechtigten erfolgt vor Ort. Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Skiunterricht besteht nicht. Wir behalten uns vor eine Freizeit abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird. Hiervon abweichende Mindestteilnehmerzahlen sind bei den entsprechenden Freizeiten vermerkt. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, wird keine Haftung übernommen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, kommen folgende Kosten hinzu: Fahrtkosten einschl. Gepäckbeförderung, Liftkosten und evtl. Gebühren für Bergführer bei Hochtouren.

VERSICHERUNG

Wir empfehlen vor Reiseantritt zu prüfen, ob die eigene Kranken- oder Unfallversicherung ausreichend ist. Für Vereinsmitglieder von Turn- und Sportvereinen des Sportbundes Rheinland, die an angeordneten Sichtungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Übungsleiterausbildung teilnehmen, besteht Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des Sportbundes Rheinland. Allen anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Reisen empfehlen wir, vor der Fahrt zu prüfen, ob die eigene Kranken- oder Unfallversicherung ausreichend ist. Ggf. empfehlen wir eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Der eigenen Krankenkasse wird man zweckmäßig die Auslandsfahrt melden und vorsorglich einen Krankenschein mitnehmen.

Bei bestehenden Vorerkrankungen klären Sie die bevorstehenden Aktivitäten bitten im Vorfeld mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ab!

HAFTUNG

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über Umfang, Gewährleistung und Schadenersatz, sind aus den Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels oder Pensionen, Versicherungen usw. bleibt hiervon unberührt. Eine Beteiligung an Ausflügen, Touren und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Beeinflussung unserer Fahrten und Lehrgänge durch höhere Gewalt schließt jede Haftung unsererseits aus. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt.

MITWIRKUNGSPFLICHT

Jeder Reisende ist verpflichtet bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis gibt. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Die Fahrtenleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

RÜCKTRITT

Die Rücktrittserklärung muss durch Einschreiben erfolgen. Bei Krankheit bitte Attest beifügen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Posteingang bei der Geschäftsstelle des Turnverbandes Mittelrhein oder der TVM-Sportmarketing GmbH, Rheinau 10, 56075 Koblenz.

RÜCKTRITTSGEBÜHREN

Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Fahrtbeginn wird eine Stornogebühr von 20% der gesamten Reisekosten pro Person fällig, bis zum 6. Tag vor Fahrtbeginn 50% pro Person. Gelingt es nicht für die Abmeldung Ersatz zu stellen, bitten wir um Verständnis, dass Ausfallkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Dabei ist es gleichgültig, aus welchen Gründen der Rücktritt erfolgt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Sollte der gewährte Kurs aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen oder andere zwingende Gründe die Durchführung nicht ermöglichen, werden wir Sie rechtzeitig informieren und versuchen, gleichwertigen Ersatz anzubieten. Sollte eine Fahrt aus besonderen Gründen (Streiks, Katastrophen o.ä.) ausfallen, kann die Anzahlung nicht erstattet werden. Diese Rücktrittsgebühren gelten für die Reisen des TVM und der TVM-Sportmarketing GmbH.

Treten wir als Vermittler auf oder bieten Reisen unserer Vertragspartner/Kooperationspartner an, so gelten deren Reise-und Stornobedingungen.

VERSCHIEDENES

Die in der Ausschreibung genannten Daten sind Ankunfts- und Abfahrtstag am Reiseziel. Änderungen werden von der Geschäftsstelle bekanntgegeben. Unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter stehen den Teilnehmern beratend und helfend zur Verfügung. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich, ihre Anordnungen und Weisungen sind einzuhalten. Zur Vorbereitung der Lehrgänge und Alpenfahrten wird die Teilnahme an den Vereinsübungsstunden; Skigymnastik – Waldlauf – Orientierungslauf – allgemeine Gymnastik – Wandern, sehr empfohlen.

PREISE

Preise, Bedingungen und die zugrunde gelegten Devisenkurse entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Koblenz